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Premiumpartner2010

185 DAISY Akademie + Verlag – Honorierungssysteme Im vorliegenden Fall plant der Zahnarzt Registrierungsmaßnahmen nachdenGOZ-Nrn.,und.DieAnamneseundBefundung soll auf einem Formblatt nach der GOZ-Nr.  erfolgen. Dieses Formblatt (siehe DAISY-CD) besteht aus drei Seiten: Anamnese, Befunde und Beiblatt. Dabei muss beachtet werden, dass das Aus- füllendesBeiblattesalssogenannte„Notwendigkeitsbescheinigung“ für einen privaten Kostenträger nicht Leistungsbestandteil der GOZ- Nr.  ist. Laut Rechtsprechung ist eine schriftliche Befunderhebung nach der GOZ-Nr.  nicht Voraussetzung für die Berechnung der GOZ-Nrn. -. NebendenGOZ-Nrn.800ff.dürfendienachfolgendenLeistun- gen keinesfalls verschenkt werden. . Für die HKP-Erstellung GOZ-Nr.  Heil- und Kostenplan auf Anforderung . Für die notwendige Beratung des Patienten über die gewünschte Wahlleistung GOÄ-Nr.  Beratung bzw. GOÄ-Nr.  Eingehende Beratung . Für das Ausfüllen des Beiblattes als notwendige Bescheinigung für dieVersicherung/Zusatzversicherung GOÄ-Nr.  Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischenBewertungundgegebenenfallszurTherapie Besonders hervorzuheben ist die Dokumentation und Berechnung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit reinen Privatleis- tungen (Wahlleistungen). Wird eine Beratung nicht dokumentiert und nicht berechnet, gehen die Gerichte im Streitfall davon aus, dass der Zahnarzt keinen Honoraranspruch für dieWahlleistung hat, weil der GKV-Patient nicht aufgeklärt wurde. Die Unterschrift des Patien- ten allein auf der Privatvereinbarung genügt demnach nicht. FAZIT:Werden diese Leistungen nicht berechnet und geht man von einem ,-fachen Steigerungsfaktor aus, entsteht ein Honorarverlust proFallvonca.,-.BeinurvierFällendieserArtproWocheerhöht sich der Verlust auf ,- , in einem Monat sind das ,- , in einem Jahr erhöht sich die Summe auf .,- . Fest steht: Noch nie hat eine Versicherung oder ein Patient den Zahnarzt an die Berechnung von erbrachten Leistungen erinnert, die auf der Liquidation vergessen wurden. Was verloren ist, ist also verloren. Achtung ! Wichtig ! Nicht verschenken ! Neben den GOZ-Nrn. 800 ff. dürfen die nachfolgenden Leistungen keinesfall verschenkt werden! Dies sind ins- besondere: 1. Für die HKP-Erstellung die GOZ-Nr. 002 Heil- und Kostenplan auf Anforderung 2. Für die notwendige Beratung des Patienten über die gewünschte Wahlleistung die GOÄ-Nr. 1 Beratung bzw. GOÄ-Nr. 3 Eingehende Beratung 3. Für das Ausfüllen des Beiblattes als notwendige Be- scheinigung für die Versicherung/Zusatzversicherung GOÄ-Nr. 75 Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie Besonders hervorzuheben ist die Dokumentation und Berechnung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit reinen Privatleistungen (Wahlleistungen). Wird eine Beratung nicht dokumentiert und nicht berechnet (!), gehen die Gerichte im Streitfall davon aus, dass der Zahnarzt keinen Honoraranspruch für die Wahlleistung hat, weil der GKV-Patienten nicht aufgeklärt wurde. Die Unterschrift des Patienten allein auf der Privatvereinbarung genügt demnach nicht. FAZIT: Werden diese Leistungen nicht berechnet und geht man von einem 2,3fachen Steigerungsfaktor aus, entsteht ein Honorarverlust pro Fall von ca. 40,- �. �ei nur vier F�llen�. �ei nur vier F�llen. Bei nur vier Fällen dieser Art pro Woche erhöht sich der Verlust auf 160,- �,�, in einem Monat sind das 640 �, in einem �ahr erhöht sich�, in einem �ahr erhöht sich, in einem Jahr erhöht sich die Summe auf 7.680,- �.�. Noch nie hat eine Versicherung oder ein Patient den Zahnarzt an die Berechnung von erbrachten Leistungen erinnert, die auf der Liquidation vergessen wurden! Was weg ist, ist weg! Privater Heil- und Kostenplan Im vorliegenden Fall plant der Zahnarzt Registrierungs- maßnahmen nach den GOZ-Nrn. 801, 802 und 804. Die Anamnese und Befundung soll auf einem Formblatt nach der GOZ-Nr. 800 erfolgen. Dieses Formblatt (siehe DAISY- CD) besteht aus drei Seiten:Anamnese, Befunde und Bei- blatt. Dabei muss beachtet werden, dass dasAusfüllen des Beiblattes als so genannte „Notwendigkeitsbescheinigung“ für einen privaten Kostenträger nicht Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 800 ist. Laut Rechtsprechung ist eine schriftliche Befunderhebung nach der GOZ-Nr. 800 nicht Voraussetzung für die Berech- nung der GOZ-Nrn. 801-810 ist. GOZ-Leistungen: 800 Befunderhebung des stomatognathen Systems nach vorgeschrie- benem Formblatt (Hinweis: Formblatt siehe DAISY-CD) 801 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, je Registrat 802 Modellmontage nach arbiträrer Scharnierachsenbestimmung (einge- schlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, Anlegen eines Übertragungsbogens, Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator und Modellmontage) einschließlich Material- und Laborkosten 804 Montage des Gegenkiefermodells mit Hilfe von Registraten oder ähnlichen Verfahren einschließlich Fixieren und Überprüfen der gefundenen Position einschließlich Material- und Laborkosten Gebühren-Nummer Faktor die häufig vergessen werden �,3fach Ä1 oder Ä3 - Beratung 10,7� € oder �0,10 € 002 - HKP auf Anforderung 11,63 € Ä75 - Krankheits-/Befundbericht 17,43 € 39,78 € oder 49,16 € » GOZ-Leistungen: 800 Befunderhebung des stomatognathen Systems nach vorgeschriebenem Formblatt (Hinweis: Formblatt siehe DAISY-CD) 801 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, je Registrat 802 Modellmontage nach arbiträrer Scharnierachsenbestimmung (einge- schlossen sind die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, Anlegen eines Übertragungsbogens, Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator und Modellmontage) einschließlich Material- und Laborkosten 804 Montage des Gegenkiefermodells mithilfe von Registraten oder ähnli- chen Verfahren einschließlich Fixieren und Überprüfen der gefundenen Position einschließlich Material- und Laborkosten Gebühren-Nummern Faktor die häufig vergessen werden 2,3-fach Ä1 oder Ä3 -Beratung 10,72€ oder 20,10€ 002 -HKP auf Anforderung 11,63€ Ä75 -Krankheits-/Befundbericht 17,43€ 39,78€ oder 49,16€

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