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Premiumpartner2010

173 DAISY Akademie + Verlag – Honorierungssysteme bis zum Inkrafttreten der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im Jahre 1965. Das Leistungs- verzeichnis der Preugo umfasste 202 Abrechnungspositionen (plus Unterpositionen), davon 66 zahnmedizinische Einzelleistungen. Gesetzlich oder privat? Der Einfluss der Krankenkassen Fast zeitgleich zur Einführung der Preugo erlangte das Streben nach einer sozialen Absi- cherung aller Bürger im Hinblick auf ärztliche und zahnärztliche Versorgung immer mehr an Bedeutung. Die Weichen für die heutige Sozialgesetzgebung stellte Reichskanzler Otto von Bismarck, als er 1881 die„Kaiserliche Botschaft“ verlas. Er verankerte diese 1883 im Kran- kenversicherungsgesetz (KVG), 1884 in der Unfallversicherung und 1889 in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Reichsversicherungsordnung (RVO) führte die drei Gesetze dann 1911 in einem einzigen Regelwerk zusammen. Im Zuge der neuen Sozialgesetzgebung ent- standen die ersten gesetzlichen Krankenkassen, wobei sich die Versicherungspflicht anfangs auf einkommensschwache Gruppen aus der Arbeiterschaft beschränkte – rund 10 Prozent der Gesamtbevölkerung. Durch die Ausweitung der Versicherungspflicht auf immer mehr Bevölkerungsschichten und Berufsgruppen stieg dieser Prozentsatz im Zeitverlauf jedoch an und machte die bis dato existierenden Selbsthilfeeinrichtungen auf Basis freiwilliger Mit- gliedschaft hinfällig. Wohlhabendere Bürger und Berufs- gruppen, wie Lehrer, Beamte oder Geist- liche, mussten medizinische Leistungen anfangs noch aus eigener Tasche bezah- len oder sich anderweitig versichern. Aus dieser Situation heraus entwickelten sich die ersten privatwirtschaftlichen Versiche- rungsunternehmen, wobei die Selbsthilfe- einrichtungen des Mittelalters als Modell dienten. Die Entstehung der privaten und gesetzlichen Absicherung verlief also praktisch zeitgleich. Den Begriff „Private Krankenversicherung“ (PKV) gebrauchte das Aufsichtsamt erstmals 1903, um privat und gesetzlich Versicherte eindeutig von- einander abzugrenzen. Heute sind über 80 Prozent aller deutschen Bürger gesetzlich krankenversichert. Das entspricht rund 70 Mio. Menschen (Stand: 2010). 8,8 Millionen Menschen haben eine private Krankenvollversicherung (Stand: 2010). Dies sind 10,5 Prozent der deutschen Bevölke- rung. Dem Verband der Privaten Krankenversi- cherung gehören heute 46 private Kran- kenkassen an – im Vergleich dazu gibt es 163 gesetzliche Krankenkassen (Stand: 2010). 55.173 Vertragszahnärzte sind in Deutsch- land tätig. Quelle: Jahrbuch BZÄK 2009.

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