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Premiumpartner2010

175 DAISY Akademie + Verlag – Honorierungssysteme Auch die Forderungen nach einer neuen Gebührenordnung für die Privatärztliche Honorierung wurden in den 60er-Jahren immer lauter.„Wir brauchen 40 Prozent“, forderten die Ärzteverbände 1964. Gesundheitsministerin Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) hatte eine Gebührenerhöhung um 30  Prozent vorgeschlagen. „Schwarzhaupt kommt den Ärztever- bänden zu weit entgegen“, kritisierten die Krankenkassen. Letztendlich kam man doch auf einen Nenner. Bundestag und Bundesrat stimmten der neuen Bundesgebührenordnung für Privatpatienten zu. Zeitgleich zur Einführung der „Gebührenordnung für Ärzte“ (GOÄ) trat am 1.4.1965 die Bundesgebührenordnung für Zahnärzte (Bugo-Z) mit einem Umfang von 201 zahnärztlichen Leistungspositionen in Kraft. Sie ersetzte Preugo Teil III (Teil IV entfiel) und enthielt erstmals ein- bis sechsfache Steigerungssätze. Eine Füllung beim Zahnarzt kostete jetzt zwischen 30 und 40 Mark. Die Honorarsätze stellten jedoch nur Richtwerte dar, die der Zahnarzt je nach Aufwand überschreiten konnte. Die Bugo-Z war damit äußerst fortschritt- lich. Sie wird auch als GOZ ’65 bezeichnet und ist Vorläufer der heutigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ ’88). Sowohl Preugo als auch Bugo-Z waren als Regelwerke zweifellos nicht vollkommen, regelten aber praktikabel und liberal die Vergütung zahnärztlicher Leistungen. Ihre Hand- habung verursachte in der Praxis kaum Probleme mit Patienten und Kostenträgern. Nichts- destotrotz war jede Gebührenordnung für sich gewöhnungsbedürftig. Zur Klärung von Abrechnungsfragen griffen die Ärzte daher auf umfangreiche Nachschlagewerke und Lose- Blatt-Sammlungen zurück. Das kostete Zeit und Nerven. Eine große Erleichterung brachte in den 70er-Jahren die Einführung der DAISY-Schrägstaf- felkartei. Das neue, einzigartige Ordnungssystem gliederte alle Abrechnungsvorschriften inklusive Sonderregelungen auf bebilderten Schrägstaffelkarten. Der schnelle Zugriff auf die Informationen sparte den Abrechnungshelferinnen viel Zeit. Auch die Zahnärzte waren davon angetan, denn die DAISY-Kartei half ihnen, weniger Leistungen zu verschenken und ihren Umsatz zu steigern. Das Nachschlagewerk etablierte sich schnell – bis Ende der 80er- Jahre hatte es jede dritte Zahnarztpraxis in Gebrauch. Damals setzten sich die Einnahmen der niedergelassenen Zahnärzte im Übrigen aus 26 Prozent privaten Liquidationen (inklusive Selbstbeteiligungen von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen) sowie 74 Pro- zent kassenzahnärztlichen Einnahmen zusammen. Nach zwei Jahrzehnten der zeitgeschichtlichen Veränderungen und des Fortschritts bestand in den 80er-Jahren erneut die Notwendigkeit, das zahnärztliche Gebührenrecht an die zahnmedizinische und wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Die Einführung der GOZ im Jahre 1988 hatte dieses Ziel vor Augen, verfehlte es letztendlich aber.

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