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Premiumpartner2010

147 Deutsche Ärzteversicherung – Versicherungsschutz ab 75 Prozent Beeinträchtigung die volle Rente ausgezahlt. Im zahnärztlichen Bereich hat sich die sogenannte Pauschalregelung durchgesetzt, die eine Auszahlung der vollen Rente vorsieht, wenn ein Betroffener nachweislich zu 50 Prozent berufsunfähig ist. Blick in die Zukunft – was für Zahnärzte noch wichtiger wird Sicherheit gibt ein gutes Gefühl – und dem Zahnarzt den Rückhalt, den er braucht, um erfolgreich zu arbeiten. Absicherung wird auch in den kommenden Jahren eine große Rolle spielen, denn steigender Wettbewerbsdruck und Änderungen in der Gesundheitspolitik ver- langen von Zahnmedizinern nicht nur immer mehr Unternehmerqualitäten, sondern auch jede Menge Eigeninitiative. Dabei hat der Zahnarzt als Praxisbetreiber auch die Möglichkeit, auf Trends zu reagieren und sie zu seinem Besten zu nutzen. Mehr als ein freundliches Gesicht – qualifiziertes Personal langfristig binden Die Entwicklung ist nicht neu, wird sich aber noch verstärken: Die Liste zahnärztlicher Leistun- gen, die über Krankenkassen abgerechnet werden können, wird immer kürzer. Das wirkt sich nicht nur auf die Einnahmen der Praxis aus, sondern vor allen Dingen auch auf das Patienten- verhalten. Wer für eine Dienstleistung aus eigener Tasche bezahlt, beginnt seine Ansprüche zu überdenken. Patienten sehen sich zunehmend als Kunden und möchten als solche auch intensiv betreut werden. Sie erwarten Fachkompetenz und eine Dienstleistermentalität. Dar- auf müssen sich Zahnarzt und Personal noch stärker einstellen. Unabhängig von dieser Ent- wicklung werden die Anforderungen an die zahnmedizinische Versorgung noch komplexer werden. Gerade deshalb kann kein Zahnarzt auf qualifiziertes und engagiertes Praxispersonal verzichten. Doch gut ausgebildete Mitarbeiter mit kommunikativen Fähigkeiten und tadello- sen Manieren gibt es nicht wie Sand am Meer. Hat ein Zahnarzt ein Team zusammengestellt, das harmoniert und verschiedene Qualitäten vereint, sollte er versuchen, das Personal langfri- stig an die Praxis zu binden. Dies ist leichter gesagt als getan, denn Zahnarztpersonal gehört zwar traditionell zu den niedrigen Einkommensgruppen, wirtschaftliche Zwänge erlauben es den meisten Zahnärzten aber nicht, überdurchschnittliche Gehälter auszuzahlen. Eine Alternative besteht darin, den Mitarbeitern andere Vorteile anzubieten, um den Arbeitsplatz in der Praxis attraktiv zu machen. Zum Beispiel durch eine zusätzliche Alters- versorgung (Abb. 10). Seit Juli 2007 gilt der „Tarifvertrag zur Betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung“ für das Personal von Zahnarztpraxen. Dieser Vertrag sieht erstmals einen Arbeitgeberbeitrag zur Betrieblichen Altersvorsorge vor. Vor dieser Neuerung war

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