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Premiumpartner2010

135 Deutsche Ärzteversicherung – Versicherungsschutz rufler würden Ärzte aber weder an diesen Leistungen, noch an der später verabschiedeten Rentenversicherung teilhaben. Sie starteten deshalb bereits 1881 eine eigene Initiative. Nach eingehender Beratung wurden in Berlin vier Ärzte damit beauftragt, „nach versicherungs- technischen Grundsätzen einen Rechtsanspruch auf Leistungen auf der Basis eigener, frei- williger Beitragszahlungen“ zu garantieren. Zu den Unterzeichnern der Urkunde und damit zum Gründungsausschuss gehörte auch der spätere Nobelpreisträger Dr. Robert Koch, der im folgenden Jahr den Erreger der Tuberkulose entdeckte. Am 3.  Mai 1881 erhielt die „Centralhilfskasse für die Ärzte- schaft Deutschlands“, die 1928 zur Deutschen Ärzteversicherung wurde, von den Behörden die Genehmigungsurkunde (Abb.  2). Damit übernahm der erste Standesversicherer für Heilberufe seine Aufgaben als Alters- und Hin- terbliebenen-Vorsorgeeinrichtung für Ärzte. Die Praxis als Maßstab – sicher leben und arbeiten Die Zeiten, in denen Zahnärzte im Wettstreit mit dubiosen Wanderzahnkünstlern standen und um die Gunst der Patienten ringen mussten, sind glücklicherweise vorbei. Die Gegen- wart hält dafür andere Herausforderungen bereit, die nicht minder schwer zu bewältigen sind. Die Konkurrenz unter den Kollegen ist groß und gesundheitspolitische Neuerungen begünstigen wirtschaftliche Zwänge und die Entwicklung unerwünschter Trends. Steigende Kosten für Zahnbehandlungen führen beispielsweise dazu, dass Patienten notwendige Ein- griffe hinauszögern oder sich sogar im Ausland behandeln lassen. Fest steht: Als Zahnarzt kann man nicht alles vorhersehen. Umso wichtiger ist es, sich zumindest auf den Gebieten abzusichern, wo das möglich ist. Zwischen Bohrer und Buchhaltung – der Zahnarzt als Unternehmer Die Entwicklung von der provisorischen Dachbodenpraxis im 19.  Jahrhundert bis zum Hightech-Behandlungsraum heute mag wie ein Quantensprung erscheinen – eines hat sich Nachdem die Herren Minister der geistlichen Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten sowie des Inneren am 20. April dieses Jahres das Statut der Centralhilfskasse für die Ärzte Deutschlands zu Berlin vom 12. Februar dieses Jahres genehmigt haben, erhält der Vorstand des Komitees der bezeichneten Kasse bei Rücksendung der 18 Anlagen hierbei die mit der Genehmigungsurkunde versehene Ausfertigung des Status sowie 8 Formulare unter dem Ersuchen, den Betrag des verwendeten Stem- pels mit 1,50 Mark der Portokasse der Königlichen Regierung zu Potsdam auf die Nr. O.Pr. 3221 portofrei einzusenden und, daß dies geschehen, hierzu mitzuteilen. Gleichzeitig wird der Vorstand ersucht, 4 Druckexempla- re des Status zum Zweck der Übersendung an die Herren Minister dem Polizeipräsidenten einzureichen. Berlin 03. Mai 1881 Der Polizeipräsident Abb. 2 Textauszug aus der Gründungsurkunde der „Centralhilfskasse für die Ärzteschaft Deutschlands“

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