Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Premiumpartner2010

120 Management per Mausklick Silke Rass, Abteilungsleiterin im Hotline-Center Bremen des Softwareherstellers Dampsoft, muss heute noch schmunzeln, wenn Sie darüber berichtet, wie umständlich beide Varianten waren. Die gelernte Zahnarzthelferin war damals noch in einer Praxis tätig: „Bei der ersten Variante bedruckte das Abrechnungsprogramm für alle Behandlungsfälle eines Quartals ein Endlospapier mit den verzeichneten Leistungen. Dieses erhielt die KZV als Abrechnungs- nachweis zusammen mit den unbeschrifteten Krankenscheinen. Bei der zweiten Variante wurde für jeden Behandlungsfall ein DIN-A5-Etikett mit den abzurechnenden Leistungen ausgedruckt, das auf die Rückseite des Kranken- oder Überweisungsscheins aufgeklebt wer- den musste. Das war immer eine ganz schöne Friemelei bei der Quartalsabrechnung.“ Da eine elektronische Datenübermittlung noch nicht möglich war, mussten die einge- henden Nachweise bei der KZV immer nochmals neu erfasst werden – in den Augen vieler Zahnärzte war dies doppelte Arbeit, daher machte die EDV-gestützte Abrechnung aus ihrer Sicht wenig Sinn. Goodbye, Krankenschein! Als 1995 die elektronische Chipkarte für alle gesetzlich versicherten Patienten den Kranken- schein ersetzte, hielt der PC endlich flächendeckend Einzug in die Arztpraxen. DieVorstellung des neuen, Windows-kompatiblen Systems „DS-WIN-PLUS“ auf der IDS in Köln im Frühjahr 1995 sorgte zeitgleich für einen technischen Quantensprung in der EDV. Ärzte und Kliniken, die bis dato noch mit den alten DOS-Systemen arbeiteten, hatten nun die Möglichkeit, auf das leistungsfähigere Windows umzurüsten. Erleichterung brachte 1996 im zahnärztlichen Bereich auch der Datenträgeraustausch (DTA) mittels Diskette. Bereits 1987 hatte die KBV die erste bundesweit gültige DTA-Daten- schnittstelle vorgestellt und damit den ADT (AbrechnungsDatenTransfer) ins Leben gerufen. Die ADT-Version vom März 1989 wurde nach zwei Testläufen als optimal angesehen und freigegeben. Seither müssen Softwareprodukte für Vertragsärzte und -zahnärzte, wie bei- spielsweise das Programm DS-WIN-PLUS von Dampsoft, im Rahmen einer ADT-Zulassung ihre Abrechnungstauglichkeit beweisen. Das entsprechende Zertifikat für das Praxissystem ist Voraussetzung, wenn ein Zahnarzt damit die Diskettenabrechnung durchführen möchte. Neu an dem Datenträgeraustausch mittels Diskette war aber nicht nur die Substituierung von Papier durch ein elektronisches Speichermedium, sondern auch das bundeseinheitli- che Format. Bis dahin legte jede Kassenzahnärztliche Vereinigung spezielle Abrechnungs- vorschriften ausschließlich für Zahnärzte in ihrem Zuständigkeitsbereich fest. Vor diesem Hintergrund hatten sich über Jahrzehnte höchst unterschiedliche Abrechnungsvorschriften etabliert.

Seitenübersicht