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Premiumpartner2010

146 Zeitlos wichtig – Versicherungsschutz für Zahnärzte fung. Angestellte müssen vorher die Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung bean- tragen.DieHöhederBU-RenterichtetsichgrundsätzlichnachdenBeträgen,diedieBetroffenen vorher eingezahlt haben. Ab dem 65. Lebensjahr folgt nur im günstigsten Fall direkt auf die BU- Rente die Altersrente. Im Falle der Berufsunfähigkeit erweist sich allerdings die Berufsständische Versorgung als unzureichend, weil es hier entscheidende Einschränkungen gibt: • Das Versorgungswerk leistet nur, wenn der Arzt überhaupt keinen ärztlichen Beruf mehr ausüben kann. Wenn der Arzt aber irgendeine andere ärztliche Tätigkeit als die von ihm zuletzt ausgeübte wahrnehmen kann, wird nicht geleistet. • Das Versorgungswerk leistet nur bei 100-prozentiger Berufsunfähigkeit – nicht also bei lediglich teilweiser Berufsunfähigkeit Berufsunfähig sind demnach nur diejenigen Zahnärzte, die aus gesundheitlichen Gründen keine Tätigkeit mehr ausüben können, bei der sie ihre zahnärztliche Vorbildung nutzen kön- nen, um sich eine neue Existenzgrundlage zu schaffen. Dazu gehören zum Beispiel Aufgaben an einer Berufsschule, bei Fachverlagen, im öffentlichen Gesundheitsdienst, in der Pharma- industrie oder im Rahmen einer Beratungs- und Verwaltungstätigkeit. Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten einige wenige Versicherer auf die Verwei- sung in einen anderen Beruf. Auch bieten sie ein volles Ersatzeinkommen auch bei nur teilweisem Verlust der Arbeitskraft und unabhängig von anderweitigen Versor- gungsleistungen. Fachleute empfehlen darüber hinaus eine private Berufsunfähigkeitszusatzversi- cherung, um Versorgungslücken möglichst klein zu halten. Gerade für junge Selbststän- dige sei diese Absicherung nach der Haft- pflicht die wichtigste Schutzmaßnahme. Als Faustregel gilt, dass Selbstständige rund 75 Prozent ihres aktuellen Nettoeinkommens absichern müssen, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Bei den priva- ten Anbietern kann der Arzt wählen, ab welchem Grad der Beeinträchtigung er eine Rente beanspruchen will. Zur Regulierung existieren zwei Modelle. Bei der Staffel-Regelung wird bei einer Berufsunfähigkeit zwischen 25 und 75 Prozent eine entsprechende Teilrente und Abb. 9 Durch die einseitige Haltung gehören Rü­ckenprobleme bei Zahnärzten zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit, © Photocase.

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