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Premiumpartner2013

226 Altersgemäßtherapierenundwirtschaftlichkalkulieren einer gleichwertigen Gebührennummer für analog zu berechnende Leistungen aktiv zu unterstützen“, erläutert DAISY-Geschäftsführerin, Sylvia Wuttig. Knifflige Analogie – warum„ähnliche“ Leistungen nicht unbedingt„gleichartig“ sind Wie der Name schon sagt, können Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 6 Abs. 1 GOZ´12„analog“ berechnet werden. Der Zahnarzt muss hierzu eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand„gleichwertige“ Leistung aus dem Leistungsverzeichnis der Gebührenord- nung für Zahnärzte oder Ärzte auswählen – für die meisten Behandler eine Routineaufgabe, aber nur auf den ersten Blick. Denn bisher war dazu oftmals ein langwieriges Suchen und Überlegen nötig. Um dies zu vermeiden, entschieden sich Zahnärzte meist für eine Leistung mit einer„ähnlichen“ Leistungsbeschreibung. Doch genau da liegt das Problem, denn nicht jede „gleichartige Leistung“ stellt auch eine „gleichwertige Leistung“ dar. „Es kommt häufig vor, dass Analogleistungen viel zu niedrig berechnet werden, weil der tatsächliche Zeitauf- wand und die Kosten für gegebenenfalls anfallende Zuschläge, verwendete Materialien und Geräte einfach nicht mit berücksichtigt werden“, sagt Sylvia Wuttig, Geschäftsführerin der DAISY Akademie + Verlag GmbH. „Dadurch gehen der Praxis Honorareinnahmen verloren, auf die sie einen Anspruch hat. Wichtig ist, dass jede ausgewählte Analogleistung individuell nachkalkuliert wird, doch diesen Aufwand scheuten bisher viele Behandler.“ Per Mausklick zum Honorar-Check Das Prinzip des DAISY-AnalogieRechners® ist ebenso einfach wie effektiv. Sobald der Nutzer diesen auf der CD aufruft, erscheint eine entsprechende Maske, die variable Eingabefelder enthält. Der Zahnarzt trägt darin den Honorarwert ein, den er angemessen für diese Leis- tung hält. Gegebenenfalls kann er auch noch den Faktor anpassen oder durch die Auswahl des Fachbereichs die Auswahl verfeinern. Dann muss er nur noch den Text der analog zu berechnenden Maßnahme in das Abrechnungsprogramm exportieren. Die Vorschläge die- nen ausschließlich als Hilfestellung für die Berechnung – die Auswahl trifft der Zahnarzt dann eigenständig. Das Besondere ist jedoch: Mit einem Klick auf den Button „Honorar-Check“ kann er die ausgewählte Leistung individuell nachkalkulieren und gegebenenfalls den Hono- rar-Betrag für die analoge Leistung anpassen.

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