Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Premiumpartner2013

189 R+V Versicherung – Versicherungsschutz Festzuhalten bleibt: Ein Blick in den Versicherungsordner reicht nicht aus, um die eigene Pra- xis und die persönliche Absicherung auf den Prüfstand zu stellen. Stattdessen sind solide Konzepte von Experten gefragt. Welche Absicherung individuell benötigt wird, hängt grund- sätzlich von der eigenen Situation des Zahnarztes ab und seiner Einschätzung der persönli- chen und beruflichen Rahmenbedingungen. Nachfolgend einige Vorschläge. Absicherung von Sachwerten „MedizinerPolice“ – das Rundum-Sorglos-Paket für den Zahnarzt Ein Praxisbeispiel: Das CO2-Lasergerät in der Praxis wird durch die Unachtsamkeit einer Zahnarzt- helferin mit Wasser übergossen. Anschließend versucht die Mitarbeiterin einen Funktionstest, der den Schaden sogar noch erweitert. In Folge der Wassereinwirkung ist eine Platine durchge- brannt und der Funktionstest hat zu einer Zerstörung des Laserkristalls geführt. Die Schadensbe- hebung beläuft sich auf 9.000 Euro. Eine gute Versicherung deckt diesen Schaden ab. R+V bietet Ärzten für solche Fälle passgenauen Versicherungsschutz und hat speziell für Heilwesenberufe das Rundum-Sorglos-Paket, die„MedizinerPolice“, entwickelt. Es besteht aus mehreren Bausteinen, die einzeln, oder im Gesamtpaket ausgewählt werden können. Beispielhafte Bausteine der MedizinerPolice auf einen Blick: • Sachversicherung: Versicherungsschutz gegen Schäden zum Beispiel durch Feuer, Lei- tungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und Glasbruch, erweiterbar gegen Elemen- tarschäden, politische und unbenannte Gefahren. • Elektronik-Versicherung: Versicherungsschutz gegen Schäden an medizinischen Geräten und Bürokommunikation. • Haftpflicht-Versicherung: Versicherungsschutz für die gesamte Praxis und das Personal sowie Umwelthaftpflicht-Versicherung und Umweltschadens-Versicherung. • Rechtsschutz-Versicherung: Absicherung gegen Rechtsstreitigkeiten sowie Verkehrs-, Pri- vat-, Immobilien- und Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung. • Versicherung gegen Internet- und Wirtschafts-Kriminalität: Versicherungsschutz gegen kriminelle Handlungen z. B. Dritter durch Betrug, Urkundenfälschung oder beauftragte Unternehmen in den Räumlichkeiten des Betriebes durch z. B. Diebstahl, Untreue, Daten- missbrauch und Computer-Betrug. Wie jeder andere Arzt ist auch der Zahnarzt dem Patienten gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet, wenn er diesem schuldhaft einen Schaden zufügt. Diese vom Behandler ver- schuldete Beeinträchtigung kann ein Personenschaden (z. B. Nervläsion durch Abrutschen

Seitenübersicht