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Premiumpartner2013

196 Der abgesicherte Behandler erhalten automatisch alle Angestellten die Möglichkeit, dieses Angebot zu nutzen und eine bAV zu den vereinbarten Konditionen durchzuführen. Und so funktioniert die Direktversicherung mit Privileg: Der Arbeitnehmer verzichtet dazu auf einen Teil seines Gehalts (z. B.: 100 Euro). Diese 100 Euro reduzieren das Bruttogehalt und werden als Beitrag unversteuert und ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen in die Direktversicherung eingezahlt. Das um 100 Euro reduzierte Gehalt wird im nächsten Schritt versteuert und verbeitragt. Dies hat zur Folge, dass das Nettogehalt des Arbeitnehmers sich durch diese Vorteile um weniger als 100 Euro reduziert. Im Ergebnis ist der Aufwand für den Arbeitnehmer geringer als der Beitrag, der zum Aufbau einer vergleichbaren privaten Alters- versorgung eingesetzt werden muss. „Die bAV ist mittlerweile für viele Angestellte ein guter Grund, um einer Praxis treu zu bleiben“, sagt Rüdiger Bach, Vorstandsmitglied der R+V. „Denn sie zeigt nicht nur die Wertschätzung des Praxischefs, sondern auch seine soziale Verantwortung seinen Mitar- beitern gegenüber. Außerdem profitieren beide Seiten von einer bAV – die Beiträge der Arbeitnehmer sind steuer- und sozialabgabenbegünstigt und der Praxischef spart Lohn- nebenkosten.“ Altersteilzeit (ATZ) und Lebensarbeitszeitkonten (LAZ) – Flexibilisierungsmöglichkeit der Arbeitszeit Auf festangestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten, die beispielsweise in leitender Position an einer Klinik tätig sind, lastet nicht nur eine große Verantwortung, sondern auch ein erheb- liches Arbeitspensum. Von einer 40-Stunden-Woche können die meisten nur träumen. Die- sem Arbeitsdruck bis zum wohlverdienten Ruhestand mit 65 oder gar 67 Jahren standhalten zu können, erfordert viel Disziplin und Kraft. Altersteilzeit ist eine Möglichkeit für einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand – ohne hohe Rentenabschläge in Kauf nehmen zu müssen. Unter bestimm- ten Voraussetzungen ist dies im Rahmen einer Altersteilzeitregelung, die in den geltenden Tarifverträgen für Ärzte und Zahnärzte festgelegt ist, möglich. Arbeitnehmer ab 55 Jahren, die in den vergangenen fünf Jahren mindestens 1.080 Tage sozialversicherungspflichtig tätig gewesen sind, können mit einer Altersteilzeitabsicherung die verbleibende Arbeitszeit in den Jahren vor der Rente halbieren. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser flexiblen Variante des Vorruhestandes zustimmen müssen. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit hat der Arbeitnehmer nicht. Entscheidend für die Ansprüche sind Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

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