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Premiumpartner2013

211 DAISY Akademie + Verlag – Honorierungssysteme entsprechend abrechenbare Parodontosebehandlung nur in Ausnahmen möglich, da dies eine ausreichende Mundpflege, eine aktive Mitarbeit und Motivation des Patienten voraus- setzt, die aber bei pflegebedürftigen Patienten oft nicht gegeben ist. Redaktion: Fallen bei der Behandlung von multimorbiden Patienten auch Leistungen an, die über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehen? Wie rechnen Sie diese ab? Göbel: Die meisten meiner Patienten sind gesetzlich versichert. Private Zusatzleistungen und/oder analog berechenbare Leistungen kommen aber durchaus auch vor. Problematisch ist jedoch, dass der Patient meist nicht mehr selbst entscheiden kann/darf, welche Zusatz- leistungen er haben möchte. Als Behandler von multimorbiden Patienten befinde ich mich immer in einem Beziehungsgeflecht aus Patient, Betreuer, Pflegepersonal und Angehörigen. Ich muss Privatleistungen also in einem Heil- und Kostenplan zusammenstellen, lege die- sen Plan dann dem Betreuer vor und er segnet ihn ab oder nicht. Meist stehen keine grö- ßeren Mittel für Zahnbehandlungen zur Verfügung, d. h. wenn überhaupt sind höchstens eine Zahnersatzreparatur, oder in Ausnahmefällen eine PZR möglich. Der Austausch oder die Pflege eines Implantats sind nicht vorgesehen, obwohl immer mehr ältere Menschen Implantate haben. Ich hatte gerade erst wieder einen Fall, bei dem sich die Ausgangsitua- tion so gestaltete, dass ich bei einem multimorbiden Patienten vier Implantate zu entfernen hätte. Ein weiteres Beispiel war die beschädigte Totalprothese eines Patienten, der Betreuer wollte aber die Reparatur nicht zahlen. Zahnärztliche Leistungen abzurechnen, die über die Regelleistungen hinausgehen, ist also oft sehr schwierig. Abb. 2  Dr. Göbel bei der Behandlung eines Patienten in der Spezialpraxis für Alterszahnmedizin im Gesundheitspark Marktheidenfeld.

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