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Premiumpartner2013

188 Der abgesicherte Behandler Innerhalb der Police kann der Arzt bis zu elf mögliche Spartenverträge, unter anderem Haft- pflicht, Umwelthaftpflicht, Sach-Gebäude/-Inhalt/-Ertragsausfall, Rechtsschutz, Elektronik, Internet- und Wirtschaftskriminalität auswählen. Der Arzt bekommt damit eine Police, in der die Deckungskonzepte verschiedener Sparten miteinander verbunden sind. Besonders hervor- heben möchte ich die Elektronik-Versicherung und den Versicherungsschutz gegen IT-Risiken. Redaktion: Gibt es dafür besondere Schadenerfahrungen in Ihrem Haus? Busch: In der Tat. Einerseits müssen wir immer wieder feststellen, dass in einer Arztpraxis neue Geräte angeschafft werden, die aber vor allem gegen Bedienungsfehler und gegen das Bewegungsrisiko nicht versichert sind. Hier können wir im Rahmen unseres Bausteins„Elekt- ronik“ auch Versicherungsschutz bieten, falls ein solches Gerät durch die Unachtsamkeit des Personals beschädigt oder zerstört wird. Gerade bei Geräten, die finanziert oder geleast sind, ist das von besonderer Bedeutung. Ferner sehen wir in der Wirtschafts- und Internetkrimina- lität einen Risikobereich, der mehr und mehr in den Vordergrund rückt. Auch hierauf haben wir mit dem Baustein„Vermögensschutz“ im Rahmen der MedizinerPolice reagiert. Versichert wird das Praxisvermögen gegen Betrug, Urkundenfälschung, Datenmanipulation und Daten- klau aus dem Internet. Ferner sind kriminelle Handlungen beauftragter Unternehmen in den Räumlichkeiten des Betriebes, von Online-Dienstleistern oder eigener Mitarbeiter durch z. B. Diebstahl, Betrug, Computermissbrauch, Unterschlagung, Veruntreuung oder Geheimnisver- rat versichert. Das ist auch für Zahnarzt- und Arztpraxen von Bedeutung, da hier sensible Daten von Patienten gespeichert werden. Redaktion: HerrBusch,bereitseingangshattenSieeineSach-Ertragsausfallversicherungerwähnt. Was ist darunter zu verstehen? Busch: Mit der Sach-Ertragsausfallversicherung kann sich der niedergelassene Arzt im Versi- cherungsfall gegen die laufenden Kosten versichern. Hier werden laufende Kosten der Arzt- praxis für bis zu zwölf Monate übernommen, wie z. B. Mieten, Zinsen, Leasinggebühren bis hin zu Löhnen und Gehältern, wenn die Praxis z. B. vorübergehend aufgrund eines ersatz- pflichtigen Sachschadens geschlossen werden muss. Selbst die Schließung einer Praxis aus Quarantänegründen ist versichert. Damit hat der Arzt eine sehr weit reichende Existenzabsi- cherung. Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch.

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