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Premiumpartner2013

215 DAISY Akademie + Verlag – Honorierungssysteme In der zahnmedizinischen Versorgung von älteren und pflegebedürftigen Menschen besteht also noch viel Optimierungsbedarf, wenn die mobile Versorgung zukünftig mehr sein soll als zeitaufwändige, schlecht honorierte Behandlung für zahnmedizinische Idea- listen. Einige positive Entwicklungen gab es bereits: So legte die Standespolitik auf Bun- desebene 2010 das Konzept zur vertragszahnärztlichen Betreuung von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderung (AuB-Konzept) den Vertretern der Politik vor. Auf Län- derebene sind das Patenzahnarztkonzept der Bayerischen Landeszahnärztekammer und das Betreuungskonzept in der Alters- und Behindertenzahnheilkunde in Baden-Württem- berg hervorzuheben. Doch dies sind immer noch Tropfen auf den heißen Stein. Erst eine einheitliche und bundesweit flächendeckende zeitgemäße Versorgung von Patienten in Heimen und Senioreneinrichtungen auf Basis einer adäquaten Honorierung der Behand- ler kann eine wirtschaftliche mobile Mundheilkunde im Sinne einer mobilen „evidence- based-dentistry“ möglich machen. Fachliche Weiterbildung und Fortbildungen auf dem Gebiet der Abrechnung tragen außerdem dazu bei, wirtschaftliches Arbeiten in diesem Bereich möglich zu machen. Und auch ein professionelles QM-System ist ein wichtiger Bestandteil eines effizienten Praxiskonzepts. Frühjahrs-Seminar 2013 / Seite 83© Autorin Sylvia Wuttig, Geschäftsführerin der DAISY Akademie + Verlag GmbH • Lilienthalstraße 19 • 69214 Eppelheim • Fon 06221 40670 • Fax 06221 402700 • info@daisy.de • www.daisy.de Hinweise / NotizenLösung Workshop Wiederherstellung der Funktion (WdF) ➜ Wiederherstellung einer bedingt herausnehm- baren implantatgetragenen Brücke (Suprakon- struktion) von 14 bis 24 1. Sitzung OK Abformung 14 - 24 Abnahme der verschraubten Brücke OK Abformung mit einem individualisierten Löffel 14 -24 Eingliederung einer provisorischen Brücke ZT-Labor: Zum Ausgleich einer leichten Alve- olarkamm-AtrophiewurdenalleBrückenglieder mit zahnfarbenem Komposit im indirekten Ver- fahren "unterfüttert" 2. Sitzung 14,13,23,24 Entfernung der provisorischen Brücke 14,13,23,24 Entfernung der Implantataufbauten 14,13,23,24 Reinigung der Implantate und der Implantat- innenräume im Sinne einer PZR 14,13,23,24 Reinigung der Implantataufbauten außerhalb des Mundes im Sinne einer PZR 14,13,23,24 Wiedereingliederung der Implantataufbauten 14 - 24 Eingliederung der wiederhergestellten Brücke 14,13,23,24 Komposit-Abdeckung der Verschraubungen Frage: Welche Festzuschüsse sind ansetzbar? Wie erfolgt die Abrechnung GKV ? 4. Beispiel GKV ? i FZ / Zuordnung ➜ ❑ RV ❑ GA ❑ AA ❑ Mischfall____________________________________________________ A ❑ __x 7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktion (Facette), je Facette B ❑ __x 7.4 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer oder zu verschraubender ZE , je implantatgetragene Krone/Brückenanker ? i GKV____________________________________________________ 1. Sitzung: C ❑ ______________ Entfernung Krone/Brückenanker D ❑ ______________ Abformung mit individualisiertem Löffel E ❑ __x GOZ-Nr. 2270 Provis. Krone / direkt, mit Abformung F ❑ __x GOZ-Nr. 5120 Provis. Ankerkrone / direkt, mit Abformung G ❑ __x GOZ-Nr. 5140 Provis. Brückenspanne / direkt 2. Sitzung: H ❑ ________________ PZR intraoral: Implantate + Innenräume I ❑ ________________ PZR extraoral: Implantataufbauten J ❑ ________________ Entfernung/Wiedereinsetzen Abutments K ❑ 1x GOZ-Nr. 5270 "Teilunterfütterung" der Brücke L ❑ ________________ "Unterfütterung" der Brückenglieder M ❑ 1x GOZ-Nr. 5110 Eingliederung der Brücke N ❑ 2x GOZ-Nr. 2310 Eingliederung der Kronen (14 und 24) O ❑ ________________ Abdeckung der Verschraubungen mit Komposit P ❑ HKP Teil 1 und 2 _______________________________ Q ❑ Privatvereinbarung: ________________________________ f f k k ki ki b b b b ki ki k k f f 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 Der FZ 7.3 und 7.4 ist am selben Zahn nur ansatzfähig, wenn die Wiederherstellung außerhalb des Mundes (chairside oder im Labor) durchgeführt wurde. Für eine "Unterfütterung" der Brückenbasis mit Kunststoff ist ein FZ wortwörtlich nicht vorgesehen. Betrachtet man die Maßnah- me als "basale Verlängerung" oder "Wur- zelpontic" müssen Festzuschüsse gewährt werden. __________________________________ C EKr als Begleitleistung bei WdF ist nach dem Bema abzurechnen D Indikation Impl, deshalb § 6 (1) E-G Bei AA-ZE/Reparaturen werden Pro- vis. nach der GOZ berechnet H Ggf. Faktorsteigerung w/Reinigung der Implantat-Innenräume I Extraorale PZR ggf. nach § 9 J Entfernung und Wiedereinsetzen von Abutments: Wegen PZR: Analog § 6 (1) Wegen WdF: GOZ-Nr. 9050? Eine Reparatur stellt ebenfalls eine re- konstruktive Phase dar ! Austausch von defekten Abut- ments: Nr. 9060 K GOZ-Nr. 5270 nicht für Brücken! L Wird rosa Zahnfleisch aus Komposit verwendet, ändert sich an der Be- rechnung und am FZ nichts O Mit dem Abdecken der Schrauben wird die occl. Verblendung repariert = GOZ-Nr. 2320 Info Die Lösungen wurden im Seminar erarbeitet. ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ 4x Bema-Nr. 23 ✘ 4✘ 4✘ ✘ § 6 (1) analog 2 2 1 ✘ 4x GOZ-Nr. 1040 ✘ § 6 (1) analog ✘ § 6 (1) analog ✘ 4x GOZ-Nr. 2320 ✘ 4x GOZ-Nr. 2320 HKP-Teil 2 D bis G, L, O H, I, J ✘ Frühjahrs-Seminar 2013 / Seite 83© Autorin Sylvia Wuttig, Geschäftsführerin der DAISY Akademie + Verlag GmbH • Lilienthalstraße 19 • 69214 Eppelheim • Fon 0622140670 • Fax 06221402700 • info@daisy.de • www.daisy.de 18171615141312112122232425262728

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