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Premiumpartner2013

197 R+V Versicherung – Versicherungsschutz Der Arbeitgeber zahlt während der Altersteilzeit das Entgelt für die hälftige Arbeitszeit sowie einen Aufstockungsbetrag zum Gehalt und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge. Diese Aufstockungsbeträge sind sozialversicherungs- und steuerfrei, werden allerdings bei der Steuererklärung für die Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Aus diesem Grund kann es dazu kommen, dass sich der Steuersatz erhöht und das Finanzamt dadurch Nach- zahlungen einfordert. Altersteilzeit kann in zwei unterschiedlichen Varianten umgesetzt werden: „Gleichverteilungsmodell“: Über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit, d. h. bis zum Bezug der gesetzlichen Rente, reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auf die Hälfte. So ist der Wechsel von der Arbeitswelt in den Ruhestand weniger abrupt. „Blockmodell“: In der ersten Hälfte der Altersteilzeit geht der Arbeitnehmer wie gewohnt in vollem Umfang weiter zur Arbeit, erhält aber nur das reduzierte Altersteilzeitgehalt. In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit stellt ihn der Arbeitgeber dann komplett frei, der Arbeitneh- mer erhält aber weiterhin sein Altersteilzeitgehalt. Berechnungen von ATZ-Modellen von Chefärzten an Kliniken haben gezeigt, dass eine ATZ bei Chefärzten keine gravierenden Einnahmenverluste mit sich bringt. Gründe hierfür sind die steuerliche Privilegierung der Aufstockungsbeträge und nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs die Einbeziehung möglicher Liquidationseinnahmen aus dem stationä- ren Bereich. Die geringen Mindereinnahmen bei gleichzeitig erheblichem Freizeitgewinn machen die ATZ also besonders für Zahnärzte und Zahnärztinnen in leitender Position an Kliniken interessant. Auch Lebensarbeitszeitkonten (LAZ) kommen zunehmend in Mode. Sie werden durch das so genannte„Flexi-II-Gesetz“ neu geregelt. Dabei wird entweder Arbeitszeit (in Euro) oder Arbeitsentgelt auf den so genannten Flexikonten oder Zeitwertkonten angespart. Typische Wertguthaben bauen sich beispielsweise aus Gehaltsbestandteilen, Überstunden, Urlaubs- tagen oder Weihnachtsgeld auf. Das Wertguthaben wird angelegt, wodurch sich später eine vorzeitige Arbeitsfreistellung oder -reduzierung finanzieren lässt. Das Arbeitsverhältnis besteht dabei fort, der Arbeitnehmer bleibt sozialversichert und erhält weiter Lohn oder Gehalt. „Die Zukunft gehört flexiblen Modellen von Lebensarbeitszeitkonten“, ist sich Frank- Henning Florian, Vorstandsvorsitzender der R+V Lebensversicherung AG, sicher. „Entwe- der um Vorruhestandslösungen zu finanzieren oder sich individuelle Freistellungszeiten zu ermöglichen, etwa zur Weiterqualifikation, für Pflege- oder Elternzeiten. Zunehmend werden Modelle implementiert, die eine Kombination zwischen ATZ und Lebensarbeits- zeitmodell vorsehen. Dabei sind wir eines der wenigen Unternehmen, die sowohl ATZ- als

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