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Premiumpartner2011

44 Prävention als Schutz vor Kontamination Die korrekte Risikobewertung von Instrumenten und Flächen Ein weiterer wichtiger Punkt im Hinblick auf die Infektionsprophylaxe ist die korrekte Risikobe- wertung von Instrumenten. Hierfür hat das RKI 2006 als Empfehlung eine ABC-Klassifizierung herausgegeben und dem Zahnarzt damit ein Stück Risikominimierung abgenommen. Das RKI legt darin schriftlich fest, ob, wie oft und mit welchem Verfahren die Aufbereitung erfol- gen sollte, ausgenommen sind Einmalartikel, die im Abfall landen. Dabei ist zu beachten, dass scharfe und spitze Abfälle nicht in den Müllsack gegeben, sondern in festen Behältern gesam- melt und entsorgt werden. Doch nun wieder zurück zu der ABC-Klassifizierung des RKI. Obwohl es sich dabei lediglich um eine„Empfehlung“ handelt, hat sie durchaus Gesetzescharakter. Kategorie „A“ stellt keine besonderen Anforderungen an die Aufbereitung, in Kategorie „B“ sind die Anforderungen erhöht, in „C“ sind sie besonders hoch, aber für die Zahnarzt- praxis meist nicht relevant. Innerhalb der ABC-Kategorisierung erfolgt die Einstufung in „unkritische“, „semikritische“ und „kritische“ Medizinprodukte. Erstere kommen lediglich mit Haut in Berührung. Produkte der zweiten Kategorie haben auch Kontakt mit Schleimhäuten und krankhaft veränderter Haut. Gruppe drei durchdringt die Haut und kommt mit Blut und Gewebe in Berührung und ist daher besonders„kritisch“. Instrumente, die nicht die Haut durchdringen und mit Blut in Berührung kommen, müs- sen bei der Anwendung auch nicht steril sein. Ziel ist es aber, sie so zu reinigen und zu des- infizieren, dass Krankheitserreger zuverlässig abgetötet werden. Zahnärzte und RKI sind sich einig, dass hierfür eine chemische Eintauchdesinfektion oder eine maschinelle Aufbereitung ausreichend ist, wobei den thermischen Verfahren der Vorrang vor den Eintauchdesinfektio- nen zu geben ist. A, B oder C: Was ist korrekt? Zu den unkritischen Instrumenten zählen beispielsweise der Zementspatel oder die Instru­ mentengreifpinzette. Das Praxispersonal kann diese Produkte problemlos im Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG) aufbereiten oder manuell desinfizieren. Die Einstufung in „semikritisch A“ bezieht sich dagegen auf Handinstrumente für allge- meine, präventive, restaurative und nichtoperative kieferorthopädische Maßnahmen, sowie auf Zusatzgeräte ohne Austritt von Flüssigkeiten, Luft und/oder Partikeln. Ihre Aufbereitung erfolgt maschinell oder manuell und als unverpackte thermische Desinfektion. Auch eine Wischdesinfektion ist erlaubt. Zur Gruppe der „semikritisch B“ Medizinprodukte gehören rotierende, oszillierende Instrumente für allgemeine, präventive, restaurative, nichtinvasive kieferorthopädische Maßnahmen, wie beispielsweise Bohrer, Winkelstücke und Pulverstrahlgeräte sowie Übertra-

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