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Premiumpartner2011

153 Deutsche Ärzteversicherung – Versicherungsschutz Haftpflichtversicherung – auf die Kompetenz kommt es an So gesehen ist die Berufshaftpflichtversiche- rung die vielleicht wichtigste Versicherung des Zahnarztes. Sie muss die individuellen Risiken des Zahnarztes abdecken. Standar- disierte Berufshaftpflichtversicherungen, die oft zahnarztspezifische versicherungstechni- sche Details nicht im Versicherungsumfang berücksichtigen oder in den Versicherungs- bedingungen ausschließen, sind keine wirk- liche Hilfe im Schadensfall. Es kommt für den Zahnarzt darauf an, einen Versicherer zu finden, der im Bereich der akademischen Heilberufe „zu Hause“ ist und der genau weiß, wie hochsensibel das Thema „Schadensfall“ sowohl aus Sicht des betroffenen Patienten, wie auch aus Sicht des Zahnarztes ist, dessen Berufslaufbahn auf dem Spiel steht. Der „Lackmustest“ der Qualität eines Versi- cherers ist für den Zahnarzt demnach nicht die Höhe der zu zahlenden Prämie, sondern die Kompetenz, die im Schadensfall zum Tragen kommt. Doch nach welchen Kriterien lässt sich Kompetenz messen? Die Deutsche Ärzteversicherung verfügt über umfassende Erfahrun- gen aus der Abwicklung von mehreren Hunderttausend Arzt-Haftpflicht-Schadensfällen. Das garantiert eine professionelle, kompetente und vor allem diskrete Schadenbearbeitung. Letz- teres ist ein ganz wichtiger Aspekt, da im Interesse des Zahnarztes Streitigkeiten vor Gericht oderVeröffentlichungen in der Presse unter allen Umständen zu vermeiden sind. Ein dadurch entstehender„Imageschaden“ könnte die Existenz der Praxis gefährden. Insgesamt hat das Unternehmen 7 000 bis 10 000 Schadenmeldungen pro Jahr. Davon wird der überwiegende Teil abgewehrt. Da sind erhebliche fachliche Kompetenz sowie Ein- fühlungsvermögen gefragt, denn nirgendwo sonst sind vermeintlich Geschädigte emotio- naler und sensibler als beim Thema der eigenen körperlichen Gesundheit. Kompetenz zeigt sich auch in den angebotenen Haftpflicht-Produkten. Als verlässlicher Schutz hat sich das in Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer von der Deutschen Ärzteversicherung entwickelte Produkt„DentProtect“ erwiesen.„DentProtect“ orientiert sich ausschließlich an den Bedürfnissen der Zahnärzte mit einer Reihe konkurrenzloser Vorteile und Besonderheiten, die nicht alltäglich sind. So erfolgt zum Beispiel keine Kündigung im Schadensfall vonseiten der Deutschen Ärzteversicherung. Des Weiteren hat der Zahnarzt ein grundsätzliches Anerkennungsrecht eines Verschuldens vor der Gutachterkommission oder der Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer. Er verliert dadurch nicht seinen Versicherungs- Abb. 3  © H-J Paulsen - Fotolia.com

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