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Premiumpartner2011

151 Deutsche Ärzteversicherung – Versicherungsschutz • Zwar hat der Sachverständige dargelegt, dass weder eine schlechte Mundhygiene noch auch eine vorher bestehende Entzündung der Parodontien und eine chronische Gingi- vitis eine absolute Kontraindikation für eine Implantatbehandlung darstellen; ein Fehler liegt jedoch in dem Umstand, dass die Perforierung des Kieferhöhlenbodens durch das Implantat Regio 27 nicht rechtzeitig erkannt und trotz Perforation hier ein Implantat ein- gebracht worden ist (OLG Köln, Urteil vom 25.09.2002 – 5 U 179/99). • Der Sachverständige hat vorwerfbare Behandlungsfehler daraus hergeleitet, dass vor Ein- bringung der Implantate einer vorbestehenden Periimplantitis nicht in ausreichendem Maße durch entsprechende therapeutische Behandlung Rechnung getragen wurde (OLG Köln, Urteil vom 11.09.2002 – 5 U 230/00). • Ein Behandlungsfehler ist darin zu sehen, dass im Unterkiefer links die Implantate 35 und 36 zu eng aneinander gestellt worden sind. Die gewählte Distanz hat der Sachverstän- dige für falsch gehalten, weil diese Engstellung dazu führen kann, dass bei einem neuen Defekt bzw. Infekt ein solcher leicht auf das andere Implantat überspringen kann und damit beide Implantate gefährdet sind (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.10.2000 – 7 U 56/98). Fehler Schaden Unterlassung erforderlicher Maßnahmen bei schicksals- bedingtem Tumor im Mundhöhlenbereich Verzögerung des Heilungsverlaufs/Todesursache Unterkieferkarzinom nicht rechtzeitig erkannt; trotz Wundheilungsstörungen, Schwellung, eingeschränk- ter Mundöffnung sowie Gefühlsstörungen der linken Zungenhälfte keine diagnostische Abklärung Patient verstorben Weiße Veränderung am Zungenrand (Leukoplakie) nicht adäquat und rechtzeitig abgeklärt – spätere Diagnose: invasives Zungenkarzinom, danach Fehler bei der OP Teilverlust Zunge links sowie Halslymphknoten, 80 % Schwerbehinderung Insertion von vier Implantaten und Sinusbodenele- vation durchgeführt – Patient nach dem Eingriff ins Wachkoma gefallen Apallisches Syndrom mit stationärer Pflege Tabelle 1  Beispiele für zahnärztliche Behandlungsfehler und daraus folgende Schäden Quelle: Deutsche Ärzteversicherung

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