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Premiumpartner2011

182 DieneueGOZ Mehr erwartet – weniger bekommen Die vorgenannten Ansichten und Kommentare machen deutlich: Die GOZneu ist ein Kom- promiss – mehr nicht. Alles in allem hat sich die Zahnärzteschaft mehr versprochen von der lange umkämpften Novellierung. Denn festzuhalten bleibt: Auch nach mehr als zwei Jahrzehnten Honorarstillstand wird es keine realitätsbezogene betriebswirtschaftliche Anpassung geben. Und auch die Adaption des Leistungsverzeichnisses an den aktuellen wissenschaftlichen Standard ist eher unbedeutend als spektakulär. Die Tatsache, dass es keine Punktwerterhöhung geben wird, ist das größte Manko. Auch die geringfügige Anhe- bung einiger weniger Punktzahlen kann darüber nicht hinwegtrösten. Rund 70 Prozent aller GOZ-Positionen bleiben auf dem gleichen Stand wie 1988.2 Der BDIZ kündigte bereits an, er werde beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Nicht-Anhebung des Punktwerts einreichen. Der Ausgang dieses Verfahrens ist ungewiss und kann sich über Jahre hinziehen. Für die Zahnärzte ändert die Klage erst einmal nichts: Sie werden weiterhin, unter Berück- sichtigung von Inflation und Preissteigerungen, Honorareinbußen in Kauf nehmen müssen. Angesichts der Tatsache, dass sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erst vor kurzem wieder eine Diätenerhöhung in Höhe von 7,6 Prozent für die Jahre 2012 und 2013 genehmigt haben und die Rechtsanwälte fordern, ihre seit 2004 nicht veränderten Honorare zum 1. Januar 2012 um etwa 19 Prozent zu erhöhen, ist diese Tatsache besonders ärgerlich. Verschärfte Begründungspflicht und Honorareinbußen: Was auf die Zahnärzte zukommt… Dass sich auch künftig in der privatzahnärztlichen Abrechnung nicht viel ändern wird, ist eine Sache, doch wie kann es zu Honorareinbußen kommen? Auf den„ersten Blick“ suggerieren die Änderungen und Ergänzungen in der GOZneu doch Rechtssicherheit, die Abbildung einer modernen Zahnmedizin und eine leistungsgerechtere Vergütung durch neu aufgenom- mene Leistungen und die Anhebung einiger Punktzahlen. Die Realität sieht anders aus, so das Resultat einer Analyse der Zahnärztlichen Abrechnungsgenossenschaft (ZA):„Die Zahn- ärzte erhalten de facto weniger Honorar als zuvor“. Zu diesem Ergebnis kam die ZA, nachdem sie alle Leistungsbereiche summiert und mit der GOZ´88 verglichen hatte. Als Berechnungs- grundlage wurde der Faktor 2,3 zugrunde gelegt. Dabei ergab sich auf den ersten Blick zwar ein Honorarzuwachs in Höhe von 3,2 Prozent bei der GOZneu. Nach dem Willen des Gesetz- gebers soll der Faktor 2,3 aber künftig„Standard“ sein – bei höheren Gebührensätzen gilt eine verschärfte Begründungspflicht. Damit wird die Möglichkeit, höhere Honorare zu erzielen 2 DFZ 6, 2011 Dr. Karl-Heinz Sundmacher

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