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Premiumpartner2014

55 Dentaurum – Dentale Technologien kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG D2) eingeordnet. Dies bedeutet, die gesetzliche Krankenkasse (GKV) trägt nur die Kosten für einen herausnehmbaren Lückenhalter. Die Therapie ist in diesem Fall relativ simpel, aber wirkungsvoll. Durch einen Lückenhalter wird eine weitere Mesialdrift des Zahnes 16 verhindert. Im vorliegenden Fall wurde eine pas- sive, herausnehmbare Plattenapparatur gewählt. Der Patient trägt das Gerät bis zur zweiten Wechselgebissperiode, also für zwei bis drei Jahre, nur nachts. Eine andere Lösung, die unab- hängig von der Mitarbeit des Patienten wirkt, wäre ein festsitzender Lückenhalter. Dieser erfordert aber eine exzellente Mundpflege, umWhite Spots oder tiefer greifende kariöse Läsi- onen zu verhindern. Wenn Zähne zuvor durch Karies verloren gegangen sind, stellt sich die Frage, ob ein festsitzender Platzhalter sinnvoll ist. Der herausnehmbare Platzhalter ermöglicht eine normale Zahnpflege und behindert durch das nächtliche Tragen das tägliche Leben nicht. In diesem Fall war abzuwägen zwischen den möglichen Nebenwirkungen bzw. Kom- plikationen einer abnehmbaren oder festsitzenden Apparatur. Mit der Anamnese des vorzei- tigen Milchzahnverlustes durch Karies erschien die weitere Mesialdrift durch Nichttragen der Apparatur als das kleinere Risiko für den Patienten. Den festsitzenden Lückenhalter hielten wir in diesem Fall nicht für angezeigt, zumal die GKV ihn nicht bezahlt. Zu berücksichtigen ist bei der Entscheidung auch die vermutete Durchbruchsgeschwindigkeit des Zahnes 15. Der Lückenhalter (Abb. 5 und 6) wurde im Eigenlabor aus dem Autopolymerisat Ortho- cryl® (Dentaurum) hergestellt. Dieser Streukunststoff wird in zahlreichen Farben angeboten und ermöglicht bei der Anfertigung herausnehmbarer Apparaturen sehr viel Kreativität bei der Farb- und Mustergestaltung. Noch mehr Gestaltungsvarianten, bei höherer Effizienz, bie- tet der lichthärtende Kunststoff Orthocryl® LC (Dentaurum). Da in der Stützzone ausreichend Platz vorhanden war, konnte der eigentliche Platzhalter als starrer Kunststoffsattel ausgeführt werden (Abb. 6). Zur Verankerung des Lückenhalters dienen Adamsklammern (16 und 26), eine aktivierbare C-Klammer (54) sowie eine Dreiecksklammer zwischen 64 und 65. Alle Klammern sind aus remanium®-Drähten (Dentaurum) gefertigt. Abb. 5 und 6  Lückenhalter für den Zahn 15, hergestellt aus Orthocryl® und remanium®-Drähten (beide Dentaurum).

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