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Premiumpartner2014

176 Als Freiberufler richtig planen aufenthalt besteht Anspruch auf Chefarztbehandlung und Unterbringung im Einbettzim- mer. Vorsorgeuntersuchungen werden über gesetzliche Programme hinaus ersetzt. Zudem besteht weltweit uneingeschränkter Versicherungsschutz. Für das gesamte R+V-GesundheitsKonzept AGIL gilt zudem: Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, für die eine separate Rechnung ausgestellt wird, werden besonders gefördert – die Erstattungen fallen nicht unter einen vereinbarten Selbstbehalt und haben keine Auswirkung auf die Beitragsrückerstattung. Ein besonderes Highlight ist außerdem der offene Hilfsmittelkatalog. Dieser sorgt dafür, dass Leistungen hierfür weder auf bestimmte Hilfsmittel noch auf maximale Erstattungssätze begrenzt sind. Neben der passenden Tarifvariante kann auch ein Selbstbehalt individuell gewählt wer- den: 0 EUR, 480 EUR, 960 EUR oder 1.920 EUR pro Jahr sind möglich. Für Familien ist eine Besonderheit relevant: Für versicherte Kinder reduziert sich der Selbstbehalt jeweils auf die Hälfte. Wenn sich die Lebensumstände einmal ändern, kann der Versicherungsschutz durch die integrierten Wechseloptionen sowohl bezüglich der Selbstbehaltsstufen als auch zwischen den Tarifen innerhalb von AGIL an die neue Situation angepasst werden. Fehler sind menschlich – Absicherung notwendig Eine Rechtsschutzversicherung dient Zahnärzten in der Praxis als Schutzschild für juristische Auseinandersetzungen. Aber nur mit einem großen Deckungsumfang bietet sie auch eine optimale Absicherung. Die Mediziner-Police sichert im Rechtsschutz-Baustein die wesentli- chen Kostenrisiken von Rechtsstreitigkeiten freiberuflicher Zahnärzte ab. Außerdem sollte nicht unterschätzt werden, dass ein Strafverfahren drohen kann, wenn ein Patient eine schmerzhafte Falschbehandlung behauptet oder gar bleibende Beeinträch- tigungen davonträgt. Hier bietet der Spezial-Straf-Rechtsschutz in der MedizinerPolice die beste Verteidigung. Zahnärzte sollten daher regelmäßig den Umfang ihrer Rechtsschutzversicherung über- prüfen, vor allem, wenn sich ihr beruflicher Status ändert oder sie eine weitere Tätigkeit neben der bislang ausgeübten aufnehmen. Wer aus der Anstellung in die Niederlassung wechselt, muss einige Dinge beachten, um im Ernstfall nicht ohne Rechtsschutz dazustehen. Der Rechtsschutzvertrag muss auf ein auf die freiberufliche ärztliche Tätigkeit zugeschnittenes Rechtsschutz-Paket umgestellt werden. Wichtig ist die Option des Praxis- Vertragsrechtsschutzes, etwa wenn Patienten ihre Rech- nungen nicht bezahlen oder Probleme mit Kunden oder Lieferanten der Praxis auftauchen.

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