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Premiumpartner2014

168 Als Freiberufler richtig planen Altersvorsorge für Selbstständige: Die Basis-Rente (Rürup-Rente) Um die private Vorsorge von Freiberuflern zu unterstützen, fördert der Staat diese mit steuerlichen Anreizen. Zum Beispiel bei der Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt: Sie funktioniertnachdemVorbilddergesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt eine lebenslange, garantierte Rente, aber keine Möglichkeit der Kapitalauszahlung. Der Rentenbeginn kann flexibel festgelegt werden – lediglich das Min- destrentenalter von 62 Jahren ist gesetzlich vorgeschrieben. Die jährlichen Beitragszah- lungen werden steuerlich gefördert, indem sie bei der Einkommensteuer als Sonderaus- gaben abzugsfähig sind. Aktuell (2014) sind 78% der gezahlten Beiträge absetzbar (von maximal 20.000 Euro jährlich bei Ledigen, bezie- hungsweise 40.000 Euro jährlich bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern). In den folgenden Jahren steigt der Sonderausgabenabzug jeweils jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass ab 2025 100% der gezahlten Beiträge geltend gemacht werden können. Im Gegenzug sind die Rentenleistungen wie die gesetzliche Rente zu versteuern – der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und beträgt im Jahr 2014 68%. Zusatz-Bausteine für mehr Flexibilität Hinzu kommt: Den jährlichen Beitrag zur Basis-Rente kann jeder an seine jeweilige Einkom- menssituation anpassen. Einmalzahlungen, auch aus einer Erbschaft, sind somit im Rahmen der geförderten Beitragsgrenzen möglich. Außerdem besteht die Option, eine Berufsunfä- higkeits-Zusatzversicherung mit einzuschließen, oder eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner oder die Kinder zu vereinbaren. Dies kann auch nachträglich erfolgen, zum Beispiel bei der Heirat oder der Geburt oder Adoption eines Kindes. Chance plus Garantie: Die Basis-Rente auf Index-Basis Mit einer indexbasierten Variante der Basis-Rente können auch Praxischefs von den Rendi- techancen am Kapitalmarkt profitieren – bei gleichzeitiger finanzieller Sicherheit. So ist die Abb. 1  Schon heute für morgen gut gerüstet – Praxischefs haben nicht nur Verantwortung für ihre Patienten und ihr Personal, sie müssen auch an die eigene Vorsorge und Absicherung denken. © Minerva Studio - Fotolia.com dass ab 2025100% der gezahlten Beiträge geltend gemacht werden können. Im Gegenzug sind sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und beträgt im Jahr 201468%.

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