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Premiumpartner2012

145 Deutsche Ärzteversicherung – Versicherungsschutz Schicht I: Die Rürup-Rente Die sogenannte Rürup-Rente umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, die pri- vate Basisrente und die berufsständische Versorgung, wobei hier die letzteren zwei Positionen dieser 1. Schicht von Interesse sind. Bei der privaten Basisrente handelt es sich um eine steuerlich geförderte private kapitalgedeckte Rentenversicherung, die bei einem Lebensversicherungsunter- nehmen abgeschlossen werden kann. Dabei müssen die folgenden. gesetz- lich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sein: • Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres vor- sehen. • Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. • Wie gesetzliche Rentenansprüche dürfen die Ansprüche aus einer Basis- rente nicht übertragen, beliehen, ver- äußert oder kapitalisiert werden. Gesamtversorgung 3. Schicht: Kapitalanlageprodukte Private Kapital- und Rentenversicherung, die nicht zwingend für die Altersvorsorge genutzt werden muss 2. Schicht: Zusatzversorgung Betriebliche Altersvorsorge Riester-Rente / Zulagen-Rente 1. Schicht: Basisversorgung Gesetzliche Rentenversicherung Beamtenversorgung Berufsständische Versorgung Private Basis-Rente / Rürup-Rente Es gibt viele Möglichkeiten der Altersvorsorge, um die die Gedanken kreisen. Aber welche ist die individuell passende? © mopsgrafik - Fotolia.com

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