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Zukunftskongress Beruf und Familie

Samstag, 08.11.2014
Zukunftskongress Beruf und Familie, ZÄ Sabine Steding
Start up bis Ruhestand - Zahnärztinnen laden zur Diskussion
Bundeszahnärztekammer in Kooperation mit dem Dentista Club (BZÄK-Dentista)
13:30-13:40
13:40-13:50
Dr. Susanne Fath
Begrüßung
13:50-14:10
Der Vortrag beleuchtet die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit. Insbesondere wird dargestellt, welche Vorteile Selbstständigkeit bzw. das Angestelltenverhältnis bieten. Darüber hinaus werden auch die anderen Formen der gemeinschaftlichen Praxisführung miteinander verglichen. Welche Formen der Berufsausübung lassen sich beispielsweise besonders gut an die Bedürfnisse von jungen Zahnärzten, Zahnärztinnen und ihren Familien anpassen.
Die Referentin steht im Anschluss an die Diskussion noch für Rückfragen zur Verfügung
14:10-14:30
Schwanger als angestellte Zahnärztin - Was ist zu beachten? Was bedeutet das Mutterschutzgesetz für die Schwangere und die Praxis? Kann das Beschäftigungsverbot umgangen werden? Wie kann sich die Praxis vorbereiten? Was ist bei befristeten Verträgen zu beachten? / Schwanger als Praxisinhaberin - Unterschiede zur Angestellten, Vertretung und finanzielle Möglichkeiten - Dies sind nur einige Themen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Praxis. In der Diskussionsrunde sollen rechtliche Problemfelder aufgeworfen, aber auch Lösungen aufgezeigt werden, so dass sich letztlich sowohl Praxisinhaberinnen als auch Angestellte der Herausforderung "Schwangerschaft" ohne "rechtliche Zahnschmerzen" stellen können.
14:30-14:50
Kaffeepause
14:50-15:10
Die selbstständige Berufsausübung schafft Berührungspunkte zu vielfältigen Rechtsgebieten, sei es dem allgemeinen Zivilrecht, dem Arbeitsrecht oder dem Verwaltungsrecht. Wenig Beachtung findet dabei häufig, dass der Aufbau einer eigenen beruflichen Existenz auch mit nachhaltigen Wechselwirkungen auf dem Gebiet des Familienrechtes verbunden sein kann. Ein Überblick über die relevanten familienrechtlichen Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten ist daher gerade für den selbstständig Tätigen von großer Bedeutung.
15:10-15:30
Praxis und Familie - schließt sich das aus?
Habe ich dann andere finanzielle Risiken? Kann ich diese begrenzen?
Wie kann ich für das Alter vorsorgen?
15:30-15:50
Erstmals in der Geschichte des zahnärztlichen Berufsstandes ist der Generationenwechsel ein relevantes Thema: Während bis etwa zum Jahr 2000 das Geschlechterverhältnis zwischen Zahnärzten und Zahnärztinnen weitgehend konstant blieb - bei einem eher kleinen Anteil weiblicher Zahnärzte - und eine Zahnarztpraxis (meist in Form einer Einzelzahnarztpraxis) bei anstehendem Ruhestand an einen jungen Kollegen überging, haben sich heute die Verhältnisse geändert. Es sind strukturbedingt überwiegend männliche ältere Zahnärzte, die in den Ruhestand wechseln, und überwiegend junge weibliche Zahnärzte, die die Nachfolge antreten. Den jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten stehen zudem verschiedene Praxisformen zur Verfügung, die andere Formen der Berufsausübung, zum Beispiel zusammen mit Kolleginnen und Kollegen, ermöglichen als die Einzelpraxis. Verändert hat sich auch die Spezialisierung im Berufsstand - sie spielt eine weitaus größere Rolle als in früheren Jahren. Während Umfragen zufolge die Zahnarztpraxis für viele männliche Zahnärzte den dominierenden beruflichen Raum darstellt und sie sich über den Beruf definieren, sehen viele Zahnärztinnen den Beruf als eine (wenn auch geliebte) Facette in ihrem vielfältigen Leben zwischen Beruf und Familie. Junge Zahnärztinnen neigen mehr als junge Zahnärzte dazu, eine Einzelpraxis neu zu gründen. Dies macht es abgabewilligen älteren Zahnärztinnen und Zahnärzten nicht leicht, ihre Praxis als gewinnbringenden Baustein für die Alterssicherung zu veräußern. Die steigende Zahl angestellter Zahnärztinnen/Zahnärzte belastet den Markt für Praxis-Nachfolger.
Der Vortrag stellt diese Aspekte vor und vermittelt Anregungen, den Kulturwechsel sinnvoll zu meistern.
15:50-17:00
ZÄ Sabine Steding
Podiumsdiskussion mit den Referenten Dr. S. Fath, Dr. J. Gösling, RA M. Neumann, RA A. Bruns, P. Knödler und B. Dohlus

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