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Freitag, 8. Nov. 2013
Zeit: 10:00-10:10 Uhr
Ort: Forum, Analog

Im Bereich der Ergonomie steigt zunehmend das Verständnis für Arbeitsrisiken im Beruf, durch das der Aspekt der Vorbeugung von Berufserkrankungen zu immer mehr Aufmerksamkeit gelangt. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verlangt die Erfüllung der Fürsorgepflicht des Zahnarzt-Unternehmers für sein/ihr Personal. In manchen EU-Ländern (bspw. in den Niederlanden) von Universitäten für ihre Studierenden.

2006 hat die European Society of Dental Ergonomics (ESDE): das Dokument "Ergonomic requirements for dental equipment" (www.esde.org) mit einer Übersicht von Hinweisen veröffentlicht, die dem Zahnarzt und der Zahnärztin erlauben, den Beruf entsprechend ergonomisch auszuüben. Darüber hinaus enthält es "Guidelines and recommendations for

designing, constructing and selecting dental equipment". Dieses Dokument erfährt momentan seine zweite Überarbeitung.

Die weitere Entwicklung der zahnärztliche Ergonomie muss sich ergeben aus einer zusammenhängenden Zukunftsvision. Dabei muss deutlich sein, was diese Ergonomie genau bedeutet (daran scheint es gravierend zu hapern) und welche Entwicklungen sie bereits durchgemacht hat. Aspekte welche die Aufmerksamkeit für die Zukunft verlangen sind Prävention von Berufserkrankungen, Umgang mit der Erfüllung der Fürsorgepflicht, Organisationsmodelle für die Praxis, Lehrangebot "Zahnärztliche Ergonomie" an den Universitäten, Akademisierung und Initiierung von entsprechender Forschung und Berücksichtigung von Entwicklungen auf Europäischem Niveau.

 
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