Logo Deutscher Zahnärztetag Prof. em. Dr. Dr. h. c. mult Walter Künzel (Erfurt)
Prof. em. Dr. Dr. h. c. mult Walter Künzel (Erfurt)

Der Einheitsstand 1949 – eine sächsische Erfolgsgeschichter

Samstag, 10. November 2012
Zeit: 9:45-10:15 Uhr
Ort: Forum, Konstant
Ebene/Etage: C

Im dritten Dezennium nach der deutschen Wiedervereinigung ist die Zeit herangereift, die Geschichte der Zahnheilkunde frei von publizistischer Einseitigkeit sowie den Begrifflichkeiten des "Kalten Krieges" historiographisch neu zu fassen. Einen beachtenswerten Beitrag leistete dazu die DGZMK mit der 2010 aus Anlass des 150-jährigen Bestehens herausgegebenen Geschichtstrilogie. Sie dokumentiert, dass es auf beiden Seiten der deutschen Trennlinie gelang, der Zahnheilkunde den Stempel der Wissenschaftlichkeit aufzudrücken. Nach ihrer 1884 erfolgten universitären Etablierung sowie der Anerkennung des Doctor medicinae dentariae 1919, war es die Überwindung des im Dritten Reich zementierten zahnärztlichen Dualismus, der die wissenschaftliche Weiterentwicklung förderte. Den Befürwortern der Vereinigung in Ost und West ist es zu danken, nach dem Niedergang des Dritten Reiches die Chance zur Verschmelzung der standespolitischen Antipoden genutzt zu haben. Während die in der amerikanischen und britischen Besatzungszone angestoßen Beratungen zunächst scheiterten, erwiesen sich die Voraussetzungen für diese im sowjetischen Machtbereich als außerordentlich günstig. Die deutschen Behörden waren für alles während der NS-Zeit Unterdrückte offen, abgesehen davon, dass die zahnärztliche Betreuungssituation verheerend war. Dies nutzten im Sommer 1945 die 1937 aus der Standespolitik ausgeschiedenen Leipziger Fachvertreter Dr. med. Ludwig Wanckel und Johannes Weber, so dass man sich bereits im Februar 1946 im "Leipziger Abkommen" über die notwendigen Vereinigungspunkte einigen konnte, die im März 1947 von den Ländervertretern zur Willenserklärung der Zahnärzte und Dentisten der SBZ erklärt wurden. Diese bestimmte alle weiterführenden Verhandlungen bis hin zur Festschreibung der "Approbationsordnung für Zahnärzte" am 2. März 1949 durch die Deutsche Wirtschaftskommission. In der jungen BRD erfolge der Nachvollzug der Vereinigung am 31. März 1952 mit dem "Zahnheilkundegesetz". Dennoch bleibt die Überwindung des zahnärztlichen Dualismus historiographisch eine Erfolgsgeschichte der sächsischen Zahnärzte- und Dentistenschaft.
 
 
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