Logo Deutscher Zahnärztetag Prof. Dr. Peter Rammelsberg (Heidelberg)

Prof. Dr. Peter Rammelsberg (Heidelberg)

Risiko Bisshebung

 
Die Indikation zur Bisshebung mit Hilfe restaurativer Verfahren wird gestellt, wenn eine zu niedrige vertikale Kieferrelation mit funktionellen oder ästhetischen Problemen verbunden ist, oder wenn der okklusale Platz für geplante Restaurationen nicht ausreicht. Die Ursachen für eine zu niedrige vertikale Kieferrelation sind vielfältig, und reichen von Nichtanlagen, Zahn- und Kieferfehlstellungen über verschleißbedingte Zahnhartsubstanzdefekte (Abrasion, Attrition, Erosion) bis hin zu Fehlern bei der vertikalen Kieferrelationsbestimmung im Rahmen vorangegangener Rekonstruktionen.

Bisshebungen haben fast immer Konsequenzen für die horizontale Kieferrelation, weil die zentrische Kondylenposition als horizontale Kieferrelation herangezogen werden muss. Die Bissöffnung führt auch zu Veränderungen der Frontzahnbeziehungen mit Vergrößerung der vertikalen und sagittalen Frontzahnstufe, und infolgedessen werden auch die dynamischen Okklusionsverhältnisse verändert. Daher müssen häufig alle Zähne eines Kiefers in die Versorgung eingezogen werden.

Die Bisshebung beim Totalprothesenträger stellt eine Routinemaßnahme mit begrenztem Risiko dar, wobei die veränderte Kieferrelation ausschließlich durch Zahnumstellungen kompensiert wird. Dagegen sind Bisshebungen beim weitgehend voll bezahnten Patienten mit einem beträchtlichen Aufwand und auch zusätzlichen Risiken behaftet. Insbesondere wenn die Indikation zur Bisshebung aufgrund von Attrition oder Abrasion gestellt wurde, können diese Faktoren auch die Prognose der neuen Restaurationen negativ beeinflussen und das langfristige Ergebnis in Frage stellen.

Zusamenfassend liegen die Risiken im Überschreiten der Adaptationskapazität, in Fehlern bei der Kieferrelationsbestimmung, den bekannten Risiken einer Kronentherapie, dem Rezidiv bei Fortbesten der Verschleißprobleme und im Versagen der Restaurationen insbesondere bei Bruxismus.

Schlussfolgernd ist insbesondere bei weitgehend vollbezahnten Patienten eine strenge Indikationsstellung für Bisshebungen zu fordern, wobei altersentsprechender Verschleiß der Zahnhartsubstanz allein keine Indikation darstellt.
 
 
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