Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) in der Lehre in Baden-Württemberg

Im Jahr 2008 unterstützte das Land Baden-Württemberg die Universitätsmedizin an den 5 Standorten des Landes mit einem Landeszuführungsbetrag für Forschung und Lehre in Höhe von ca. 410 Mio €. Bei der Bemessung der Landeszuschüsse an die Standorte hat die Anzahl der zugelassenen Studierenden den größten Einfluss (60%). Ein variabler Anteil von 20% des Landeszuschusses wird nach Leistungskriterien vergeben. Dabei werden Forschungsleistungen über die Drittmittel und die Impactfaktoren berücksichtigt. Leistungen in der Lehre finden über die IMPP-Ergebnisse der zentralen Examensprüfungen in der Medizin Eingang in die Berechnung, sowie nachgewiesene Qualifizierungsmaßnahmen der Lehrenden und die Beteiligung von Professoren an den Prüfungen.

Diese Verteilungsregeln des Landes haben innerhalb der Medizinischen Fakultäten zur Ausgestaltung sehr unterschiedlicher interner Budgetregelungen geführt, auch mit dem Ziel in Konkurrenz um die variablen Mittel keine Verluste zu erleiden. In der Transparenzrechnung der Fakultäten werden die Preis-/Leistungsbeziehungen zur Beurteilung der Mittelverwendung auf Klinikums- oder Fakultätsebene in den Vordergrund gestellt, wobei Leistungen in der Krankenversorgung herausgerechnet werden. Die Zahnmedizin ist als kleiner Bestandteil der Medizinischen Fakultäten diesen Verteilungsregeln unterworfen. Im Vergleich zu den anderen klinischen Einrichtungen innerhalb der Medizinischen Fakultäten nehmen die Zahnmedizinischen Abteilungen bei der Mittelverwendung jedoch eine Sonderstellung ein. Ihr Anteil am Landeszuschuss muss fast ausschließlich für die Lehre verwendet werden, während in fast allen anderen Abteilungen die Forschung dominiert. Auch wenn zahnmedizinische Abteilungen respektable Forschungsleistungen vorweisen, so können sie nur in geringem Umfang von den leistungsbezogen vergebenen Forschungsmitteln profitieren.

Vor diesem Hintergrund spielt die budgetäre Bewertung der Lehrleistungen für die Zahnmedizin eine weitaus größere Rolle. Die Ansätze, die Lehre im Rahmen der LOM zu berücksichtigen zeigen standortabhängig ebenfalls deutliche Unterschiede. An einer Fakultät mit einer hohen Bewertung der Lehre bei der Mittelzuweisung wird die Lehrleistung der Zahnmedizinischen Abteilungen jedoch nachträglich abgewertet, um größere Budgetverschiebungen zu vermeiden. An einem anderen Standort mit extrem niedriger Bewertung der Lehrleistung innerhalb der LOM müssen Deckelungen das Verschiebevolumens begrenzen, um die Lehre in der Zahnmedizin noch aufrecht erhalten zu können.

Freitag, 12. November 2010
Zeit: 9:45-10:30 Uhr
Ort: Forum, Substanz
Ebene/Etage: C
Prof. Dr. Peter Rammelsberg

Prof. Dr. 
Peter Rammelsberg 
 
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