Logo Deutscher Zahnärztetag
Freitag, 8. Nov. 2013
Zeit: 14:30-15:00 Uhr
Ort: CC, Conclusio
Ebene/Etage: C2

Obwohl mit Hilfe strukturierter Prophylaxeprogramme der Mundgesundheitszustand in Deutschland generell verbessert werden konnte, profitieren Menschen mit Behinderung nicht in gleichem Maße von dieser Entwicklung. Die epidemiologische Datenlage weist insbesondere auf die Notwendigkeit der Verbesserung im Präventionsbereich hin. Insbesondere für Erwachsene mit zahnmedizinisch relevanter Behinderung sollten deshalb kostenfreie und Nachteils ausgleichende zahnmedizinische Präventionsmaßnahmen, wie im Rahmen der Gruppenprophylaxe und der zahnmedizinischen Individualprophylaxe, angeboten werden. Verschiedene Projekte zielen darauf, diese Lücken im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention von Menschen mit Behinderung zu verkleinern. Das Zahn- und Mundgesundheitsprogramm Special Smiles von Special Olympics, in Deutschland gefördert durch WRIGLEY, bietet den Athleten, ihren Angehörigen und Betreuern durch ehrenamtliches Engagement vieler Zahnmediziner seit 2006 neben zahnmedizinischen Untersuchungen Anleitungen und Übungen für eine behindertengerechte Zahn- und Mundhygiene. Die Untersuchungsergebnisse steigern die Wahrnehmung der zahnmedizinischen Probleme für die Athleten selbst und werden für gesundheitspolitische Diskussionen genutzt. Erwachsenen Bewohnern Berliner Behinderteneinrichtungen werden seit 2005 Gruppenprophylaxemaßnahmen zur Verbesserung ihrer Zahn- und Mundgesundheit angeboten. Zahnmedizinische Teams führen regelmäßig Zahnputzübungen, Mundhygiene- sowie Ernährungsberatungen durch. Damit wurde ein Angebotsnetz aufgebaut, das sowohl das Mundgesundheitsverhalten als auch die Einstellung von Bewohnern und Betreuern positiv verändert. Das Ziel der zukünftigen Gesundheitsversorgung muss es sein, Menschen mit Behinderung eine gleich gute Mundgesundheit wie der übrigen Bevölkerung zu ermöglichen. Um dies sicher zu stellen, ist es wichtig, sowohl einen chancengleichen Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung als auch ein den individuellen Einschränkungen angepasstes zahnmedizinisches Leistungsangebot vom Gesetzgeber einzufordern.

 
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