Logo Deutscher Zahnärztetag
Samstag, 9. Nov. 2013
Zeit: 09:00-09:45 Uhr
Ort: Forum, Konstant
Ebene/Etage: C

Die (zahn)ärztliche "Schweigepflicht" ist ein wertvolles Gut, das jedoch in der Praxis unter bestimmten Umständen gegen andere Güter abgewogen werden kann und muss.
Tatsächlich treten im zahnärztlichen Alltag immer wieder Fallkonstellationen auf, in denen gewisse Ermessens- und Entscheidungsspielräume bestehen bzw. in denen der Zahnarzt sogar rechtlich verpflichtet sein kann, die Schweigepflicht zu brechen ("Offenbarungsbefugnis").
Ziel des Vortrages ist es, jene Grenz- und Grauzonenbereiche anhand konkreter Fallbeispiele (z.B. zur Schweigepflicht in der Adoleszenz, zur Reichweite der sog. konkludenten Einwilligung, zur gesetzlichen Auskunfts- bzw. Meldepflicht gemäß Sozialversicherungsrecht oder gemäß Infektionsschutzgesetz, zur Anzeigepflicht gemäß § 138 StGB und zum "rechtfertigenden Notstand" gemäß § 34 StGB) zu verdeutlichen und den praktisch tätigen Zahnärzte konkrete fallbezogene Hinweise und Entscheidungshilfen an die Hand zu geben.

 
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