Logo Deutscher Zahnärztetag Dr. Volker Holthaus (Bad Segeberg)
Freitag, 8. November 2013
Zeit: 14:00-14:30 Uhr
Ort: CC, Conclusio
Ebene/Etage: C2

Die Zahnärztliche Behandlung von Menschen mit Behinderungen erfordert immer ein interdisziplinäres Vorgehen. Dieses Patientengut ist in der Regel genetisch, medizinisch, physisch oder psychisch eingeschränkt. Vor Behandlungsbeginn muss sich der Zahnarzt über die Risiken einer Therapie in Kenntnis setzen und den Behandlungsbedarf, der immer unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Patienten zu stellen ist, vorrausschauend bestimmen. Dies gilt in chirurgischer Hinsicht, aber auch insbesondere in der konservierenden und prothetischen Rekonstruktion. Hier sind auch ethische Überlegungen notwendig.
Bei Versorgungen, die eine Allgemeinnarkose benötigen, ist die interdisziplinäre Konsultation mit Internisten, Neurologen, Pädiatern und Anästhesisten unumgänglich. Auch können bei ITN-Behandlungen andere Disziplinen, zum Beispiel Gynäkologen, direkt zugezogen werden, um Vorsorgemaßnamen vorzunehmen.
 
 
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