Logo Deutscher Zahnärztetag Dr. Katharina Bücher (München)
Freitag, 8. November 2013
Zeit: 10:30-11:00 Uhr
Ort: CC, Conclusio
Ebene/Etage: C2

Mit der seit 2009 in Kraft getretenen UN-Konvention zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet sich Deutschland dem Anspruch auf eine gleichwertige medizinische Versorgung auch rechtlich nachzukommen. Für den einzelnen Zahnarzt bedeutet dies, dass auch bei Kindern mit Behinderungen und Grunderkrankungen die gleichen Versorgungsansprüche zu erfüllen sind wie bei Gesunden: die Herstellung oraler Gesundheit in Form, Funktion und Ästhetik.
Dabei steht das gesamte zahnmedizinische Behandlungsspektrum unter Berücksichtigung der besonderen, individuellen Bedürfnisse und/oder allgemeinmedizinischen Einschränkungen und Kooperationsfähigkeit des Patienten zur Verfügung.
Die Bandbreite der zahnmedizinisch relevanten Allgemeinbefunde kann sehr groß sein. Der Zahnarzt sollte daher in engem Kontakt mit Pädiatern und Allgemeinmedizinern aber auch auf die Versorgung ausgerichteten Spezialambulanzen und den in der täglichen Pflege und Förderung betreuenden Personen in Kontakt stehen. Auch innerhalb der Zahnmedizin nimmt die Interdisziplinarität eine bedeutende Rolle ein.
Die Mehrheit dieser Kinder ist regulär in der zahnärztlichen Praxis zu betreuen. Ist eine anästhesiologische Intervention notwendig, kann eine Mitbetreuung in einem medizinischen Zentrum notwendig werden um den Patienten im Anschluss wieder in das praxisbasierte Präventionskonzept einzubinden. Anhand von Beispielen soll die besonderen Aspekte bei der Betreuung erläutert werden.
 
 
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